Psychotherapeutische Praxis

   für Kinder und Jugendliche

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Ablauf

Sollten Sie eine Diagnostik bzw. Therapie wünschen, nehmen Sie bitte während der Sprechzeiten Kontakt mit uns auf. Aufgrund des hohen Bedarfs besteht z.Z. leider eine Warteliste.

Sie brauchen die Krankenkarte des Kindes und des familienversicherten Mitgliedes sowie bereits vorliegende Befunde und die Zeugnisse. Sie benötigen keine Überweisung von einem Haus, Kinder- oder Facharzt beziehungsweise einer Haus- oder Fachärztin.

 

Die ersten Gespräche – ohne Antrag

Der Psychotherapeut vereinbart mit Ihnen einen ersten Gesprächstermin, bei dem er sich 50 Minuten Zeit für Sie und ihr Kind nimmt. Die ersten Gespräche dienen dem Kennenlernen und der Abklärung, ob Sie eine behandlungsbedürftige Krankheit haben.

Der Psychotherapeut fragt Sie, welche psychischen Beschwerden vorliegen, wie lange ihr Kind diese schon hat, wie diese sich in Ihrem Alltag bemerkbar machen und was Sie bisher unternommen haben, um wieder besser zurechtzukommen. Er fragt Sie auch, warum Sie eine Psychotherapie möchten und was Sie von der Behandlung erwarten. Er fragt dies, um Ihre Motive und Erwartungen besser zu verstehen und prüfen zu können, ob er Ihnen tatsächlich helfen kann. Manche Psychotherapeuten setzen in dieser Phase auch Fragebögen und psychologische Testverfahren ein.

Das Wichtigste an diesen ersten Gesprächen ist, dass Sie sich auch einen Eindruck davon verschaffen, ob Sie offen und vertrauensvoll mit der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten sprechen können. Sie sollten mit ihr beziehungsweise ihm auch über Themen sprechen können, die Ihnen vielleicht peinlich oder schmerzlich sind oder Sie ängstigen. Für eine erfolgreiche Psychotherapie ist es sehr wichtig, dass Sie sich der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten anvertrauen können.

Wenn Sie sich nach dem ersten Gesprächstermin noch nicht sicher sind, ob Sie den richtigen Psychotherapeuten gefunden haben, können Sie noch weitere Sitzungen vereinbaren oder auch andere Psychotherapeuten aufsuchen. Für diese ersten Gespräche haben Sie fünf bis acht Sitzungen Zeit.

Diese ersten Treffen nennen sich „probatorische Sitzungen“. Für diese Sitzungen übernehmen die Krankenkassen auf jeden Fall die Kosten. Damit die Psychotherapeutin beziehungsweise der Psychotherapeut diese abrechnen kann, müssen Sie nur Ihre Krankenversicherungskarte mitbringen. Sie müssen aber zu diesem Zeitpunkt noch keinen Antrag an die Krankenkasse stellen.
Sie können die ersten Gespräche nutzen, um Fragen an die Psychotherapeutin oder den Psychotherapeuten zu stellen. Stellen Sie alle Fragen, die Ihnen wichtig sind und die Sie für Ihre Entscheidung, sich psychotherapeutisch behandeln zu lassen, klären oder zumindest ansprechen wollen.


Die Diagnose


Voraussetzung für eine Psychotherapie ist, dass das Kind psychisch krank ist. Psychotherapeuten stellen dann eine Diagnose nach der ICD-10-Liste, zum Beispiel F32 „depressive Episode“ oder F40.0 „Agoraphobie“. Lassen Sie sich die Diagnose in verständlichen Worten erklären.

Behandlungsplan und Zustimmung des Patienten


Psychotherapeuten fragen Sie nach den ersten „probatorischen“ Gesprächen ausdrücklich, ob Sie als Eltern sowie der Jugendliche mit einer Behandlung einverstanden sind. Sie schlagen Ihnen eine bestimmte Behandlung vor, erläutern Ihnen die Alternativen und vereinbaren mit Ihnen die Ziele der Behandlung. Psychotherapeuten erläutern Ihnen, nach welchem psychotherapeutischen Verfahren sie behandeln.

Der Antrag an die Krankenkasse


Für Ihre Behandlung müssen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse muss den Antrag genehmigen, bevor Sie mit der Behandlung beginnen können. Nur für eine genehmigte Behandlung übernimmt die Kasse die Kosten.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen bekommen Sie von Ihrem Psychotherapeuten. Psychotherapeuten helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags. Sie benötigen auf jeden Fall Ihre Unterschrift.

Psychotherapeuten müssen außerdem in einem Bericht begründen, warum sie bei Ihnen eine Behandlung für notwendig halten. Dieser Bericht wird von einem Gutachter, der selbst Psychotherapeut ist, überprüft („Gutachterverfahren“). Die Krankenkasse bekommt diesen Bericht aber nicht zu lesen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, können Sie mit der Psychotherapie beginnen. Lehnt der Gutachter den Antrag ab, können Patient und Psychotherapeut gemeinsam Widerspruch einlegen.

Bei Kurzzeittherapien, die bis zu 25 (+6) Therapiesitzungen umfassen, wird in der Regel auf das Gutachterverfahren verzichtet. Hierfür müssen Sie aber ebenfalls einen Antrag an die Krankenkasse stellen.

Die Behandlung


Psychotherapie wirkt nicht von heute auf morgen. Sie sollten sich deshalb auf eine Behandlungsdauer von einigen Monaten einstellen, in der Sie mindestens einmal die Woche eine 50-minütige Sitzung bei Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten haben. Die Dauer einer Psychotherapie kann je nach Krankheit und Schweregrad sehr unterschiedlich sein.

In der ersten Arbeitsphase geht es darum, dass Sie Ihre Erkrankung besser verstehen, dass Sie eine genauere Vorstellung davon bekommen, was in der Behandlung passieren wird, und dass Sie eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten entwickeln. Der Psychotherapeut sucht gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen für die drängendsten Konflikte und Beschwerden.

In der mittleren Phase der Therapie, welche den größten Teil der Behandlung ausmacht, geht es darum, sich mit Ihren konkreten Problemen auseinanderzusetzen und neue Wege zu finden, sie zu bewältigen. Sie probieren ungewohnte Verhaltensweisen aus und machen neue Erfahrungen. Sie verstehen Ihre Probleme besser und lernen, Ihre „typischen Muster“ zu erkennen. Vielleicht trauern Sie auch um erlittene Verluste und Veränderungen oder es gelingt Ihnen, unterdrückte Gefühle zuzulassen, ihnen Ausdruck zu verleihen und eine Richtung zu geben.

Die Schwerpunkte und Inhalte der Psychotherapie werden individuell sehr verschieden sein, je nachdem was Sie erlebt haben, welche Lösungsstrategien Sie bisher entwickelt haben, welche Fähigkeiten Sie mitbringen und welche Herangehensweise Ihnen entspricht.

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer